Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens .- Formulararbeitsvertrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 280 BGB; § 281 BGB; § 305 Abs. 1 BGB; § 306 Abs. 2 BGB; § 307 BGB; § 308 Nr. 4 BGB; Art. 229 § 5 EGBGB; § 2 KSchG
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Entzug des Dienstwagens zur privaten Nutzung; Anforderungen an eine Widerrufsklausel in vorformulierten Arbeitsverträgen; Gewährung einer Privatnutzung als Annex zur Überlassung des Fahrzeugs für dienstliche Zwecke; ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Entzug des Dienstwagens zur privaten Nutzung; Anforderungen an eine Widerrufsklausel in vorformulierten Arbeitsverträgen; Gewährung einer Privatnutzung als Annex zur Überlassung des Fahrzeugs für dienstliche Zwecke; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 § 281 § 307 § 308 Nr. 4
Formularmäßiger Widerrufsvorbehalt für Privatnutzung eines Dienstwagens nur bei Angabe der Widerrufsgründe - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Privatnutzung des Dienstwagens widerrufbar?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Arbeitsvertragsinhalt - Dienstwagen: Voraussetzungen des Widerrufsvorbehalts der Privatnutzung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 19.05.2005 - 4 Ca 441/04
- LAG Niedersachsen, 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 289
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05
Für Vereinbarungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ist jedoch eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen (im Anschluss an BAG vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04).Zum Widerruf übertariflicher Lohnbestandteile hat das BAG (Urteil vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04, EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1) entschieden, dass eine solche Widerrufsklausel in vorformulierten Arbeitsverträgen den Anforderungen der §§ 308 Nr. 4, 307 BGB entsprechen muss.
Zu diesen Altfällen hat das BAG (Urteil vom 12.01.2005, a.a.O.) entschieden, dass Bedenken bestehen gegen die rückwirkende Anwendung von formalen Anforderungen nach dem neuen AGB-Recht.
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 791/96
Schadensersatz wegen Entzugs des Dienstwagens; Zu vertretende Unmöglichkeit; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05
Daraus folgt, dass ein sachlicher Grund für den Widerruf vorliegt, wenn die dienstliche Nutzung wirksam eingestellt wird (BAG vom 17.09.1998, 8 AZR 791/96, juris).
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06
AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Januar 2006 - 13 Sa 1176/05 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben als es die Klage abgewiesen hat. - ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05
Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf …
Nur bei vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen "Altverträgen" kommt die vom 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung der entstandenen Lücke grundsätzlich in Betracht (vgl. dazu auch: LAG Niedersachsen, Urt. v. 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05 -, NZA-RR 2006, 289 f.). - ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?
Nur bei vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen "Altverträgen" kommt die vom 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung der entstandenen Lücke grundsätzlich in Betracht (vgl. dazu auch: LAG Niedersachsen, Urt. v. 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05 -, NZA-RR 2006, 289 f.).